Checkliste Flugtauglichkeitsuntersuchung
Formulare nach den europäischen Rechtsvorschriften
In unserer Praxis beraten wir Pilotinnen und Piloten sowie fliegerisches Personal in fliegerärztlichen Angelegenheiten und führen die entsprechenden Untersuchungen durch. Mit unserer langjährigen Erfahrung kennen wir Ihre Anforderungen und Sorgen und stehen Ihnen als medizinischer Berater in allen Fragen zur Seite.
Um eine Karriere in der Luftfahrt zu beginnen oder weiterzuführen, brauchen die Bewerber oder Lizenzinhaber eine fliegerärztliche Tauglichkeitsbescheinigung durch einen amtlich anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen oder einem Aero Medical Center (AeMC).
Für eine Erstuntersuchung oder Folgeuntersuchung der Klasse 2 (also z. B. Privatpiloten) ist es ausreichend, diese bei einem niedergelassenen Fliegerarzt der Klasse I oder II durchführen zu lassen. Sollten Sie eine professionelle Karriere in der Luftfahrt (Berufspilot) oder eine kommerzielle Pilotenlizenz anstreben (z.B. CPL, ATPL) muss die medizinische Erstuntersuchung in einem AeMC stattfinden. Folgeuntersuchungen können dann weiter in einem AeMC oder auch bei einem niedergelassenen Fliegerarzt mit Klasse I Berechtigung durchgeführt werden.
In Deutschland gibt es hierfür neben den fünf Aeromedical Centern (AMC) fliegerärztliche Untersuchungsstellen für die Klassen I und II, die Ihnen im Anschluss an die bestandene Untersuchung ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ausstellen.
Nachfolgend finden Sie alle relevanten Formulare, Checklisten und Anträge.
Medical - Tauglichkeitsklasse 1
Berufspiloten
Medical - Tauglichkeitsklasse 2
Privatpiloten
Mo bis Fr |
8:00 – 12:00 Uhr |
---|---|
Mo, Di und Do |
15:30 – 18:00 Uhr |
Privat und alle Kassen
Fliegerärztliche Untersuchungsstelle
Dr. med. Michael Hinz
Facharzt für Flugmedizin FAA – CPL(A)
Praxiszentrum Waldfriedhofstraße
Waldfriedhofstraße 70
81377 München
info@fliegerarztpraxis.de
Tel. +49(0)89-7 14 77 39
Fax +49(0)89 71 40 792
Wichtiger Hinweis
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